Komplexe Ausschreibungen und Angebotsprojekte.
Wolfram Seyring
Erfahrener Business Development und Sales Manager (BOSCH, ERICSSON, NOKIA). Vorreiter für das Angebotsmanagement in Deutschland. Gründer von APMP DACH - dem deutschsprachigen Chapter. Experte für Öffentliche Ausschreibung in Deutschland und Internationale Ausschreibungen.
Neue Aufträge gewinnen.
Das Vergaberecht in Deutschland regelt die Verfahren zur Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber. Es zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und die Transparenz sowie Wirtschaftlichkeit der Vergabe sicherzustellen. Das Regelwerk für Öffentliche Ausschreibung in Deutschland wird einerseits von Gesetzgebungen und Regeln der Bundesregierung mit seinen Ministerien bestimmt. Hier ist das BMWK federführend für das Erstellen etwaiger Änderungen, die Dokumentation und Kommunikation diese Regeln verantwortlich.
Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Verordnungen für spezifische Bereiche wie Bahn, Verteidigung und verschieden Ebenen der Föderalen Ordnungen.
Regelwerke kennen und anwenden.
Hier sind einige wichtige Aspekte der Öffentlichen Vergabe:
Rechtliche Grundlagen:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Enthält grundlegende Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe.
- Vergabeverordnung (VgV): Umfasst spezifische Vorschriften zur Durchführung von Vergabeverfahren.
- Sektorenverordnung (SektVO): Regelt die Vergabe von Aufträgen in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste.
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VOB/A): Spezielle Regelungen für Bauaufträge.
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO): Gilt für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte.
- EU-Vergaberichtlinien: Bestimmen europaweit geltende Standards und Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge.
Ziele des Vergaberechts:
- Wettbewerb: Sicherstellung eines offenen und fairen Wettbewerbs durch transparente und nichtdiskriminierende Verfahren.
- Wirtschaftlichkeit: Sparsame Verwendung öffentlicher Mittel.
- Transparenz: Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der Vergabeentscheidungen.
- Gleichbehandlung: Fairer Zugang für alle Bieter unabhängig von ihrer Herkunft.
Verfahrensarten im Vergaberecht:
- Offenes Verfahren: Der Auftrag wird öffentlich bekannt gemacht, und alle interessierten Unternehmen können Angebote abgeben.
- Nicht offenes Verfahren: Erfordert einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, bei dem der Auftraggeber eine begrenzte Anzahl von Unternehmen auswählt.
- Weitere Verfahrensarten sind das Verhandlungsverfahren, der wettbewerbliche Dialog und die Innovationspartnerschaft.
Anderseits gibt es Regelwerke auf Europäischer Ebene für die unterschiedlichen Fachbereiche wie z.B. die EUSPA oder andere unabhängige Regelwerke und Ordnungen in Europa wie z.B. für die ESA mit seinen Mitgliedsstaaten.
BidDirective mit seinen operativen Teams der BidBox GmbH | BidBox Consulting GmbH und SEYRING GmbH beherrscht diese unterschiedlichen Szenarien.
BidDirective ist eine Marke der Seyring GmbH